Fundamt
Fundsachen bzw. Tiere
Fundsachen im Wert von über 10,00 € bzw. Fundtiere, bei denen der Eigentümer unbekannt ist, sind nach § 965 Abs. 2 BGB bei der zuständigen Behörde zu melden.
Die zuständige Behörde, bei Fundort im Gemeindegebiet von Waffenbrunn, ist während der regulären Öffnungszeiten das Fundbüro in der Gemeinde Waffenbrunn. Außerhalb der Öffnungszeiten bzw. an Sonn- und Feiertagen die jeweilige Polizeidienststelle.
Bei Abgabe von Fundtieren an Tierhilfevereine oder Tierärzte können, ohne Fundmeldung an die zuständige Behörde, Kosten für den Finder entstehen.